DSGVO
DSGVO 2018 ..... sind Sie bereit ?
DATENSCHUTZ
IST SUPER...
Zumindest wenn es um einen öffentlich gewordenen Datenschutzverstoß geht.
SICHER IST,
DASS NICHTS SICHER IST.
Und sogar sehr Wichtiges: Mitarbeiter zum Beispiel.
Deren Bewusstsein für IT Sicherheit entscheidet in über 90% aller Fälle darüber, ob Industriespionage funktioniert oder nicht.
Regeln werden dabei aber oft nicht absichtlich gebrochen, denn meist sind diese nicht bekannt oder nicht klar genug definiert.
Wir helfen Ihnen Ihre IT-Sicherheitsrisiken zu erkennen, klare Regeln zu definieren und Bewusstsein zu schaffen.
GEHEN SIE AUF NUMMER SICHER!
In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir Ihren Bedarf und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Strategien.
- Entdecken Sie Schwachstellen
- Erarbeiten Sie Lösungen
- Sichern Sie Ihre Geschäftsstelle und Ihre Innungen (Öffentliche Körperschaft)
- Sichern Sie Ihr Unternehmen (aus Handwerks- oder Industrie)
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Gespräch mit uns.
Aber was ist nun mit dem Gesetz?
Die DSGVO ist ein
Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt?!?
Geltungsbereich
IST SUPER...
AUCH WENN FÜR VIELE IMMER NOCH GILT, DASS JEDE PUBLICITY GUTE PUBLICITY IST, SEHEN DIES KUNDEN, PARTNER UND MITARBEITER HEUTE OFT ANDERS.
Zumindest wenn es um einen öffentlich gewordenen Datenschutzverstoß geht.
Und auch wenn nicht jedes Problem mit der Einhaltung der Bundesdatenschutzgesetzes gleich in einem Zeitungsartikel endet, macht es doch Sinn sich mit den Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten zu beschäftigen.
Denn Ihre Kundendaten, Mitarbeiterinformationen oder Partnerkontakte sind kostbar! Für Sie und für Ihre Konkurrenz.
Datenschutz ist somit auch immer Eigenschutz. Wir zeigen Ihnen deshalb gerne, wie Sie effektiv, kostengünstig und nachhaltig Ihre Daten schützen, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen (ab zehn Mitarbeitern die personenbezogene Daten verarbeiten) und wie man mit wenigen Tricks zu den „Guten“ gehört und trotzdem noch seinem Geschäft nachgehen kann.
SICHER IST,
DASS NICHTS SICHER IST.
ZUMINDEST IN DER IT. UND OBWOHL FÜR VIELE UNTERNEHMEN IT SICHERHEIT NUR MIT FIREWALLS, VIRENSCHUTZ UND BACKUP ZU TUN HAT, GIBT ES DA NOCH MEHR.
Und sogar sehr Wichtiges: Mitarbeiter zum Beispiel.
Deren Bewusstsein für IT Sicherheit entscheidet in über 90% aller Fälle darüber, ob Industriespionage funktioniert oder nicht.
Regeln werden dabei aber oft nicht absichtlich gebrochen, denn meist sind diese nicht bekannt oder nicht klar genug definiert.
Wir helfen Ihnen Ihre IT-Sicherheitsrisiken zu erkennen, klare Regeln zu definieren und Bewusstsein zu schaffen.
GEHEN SIE AUF NUMMER SICHER!
In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir Ihren Bedarf und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Strategien.
- Entdecken Sie Schwachstellen
- Erarbeiten Sie Lösungen
- Sichern Sie Ihre Geschäftsstelle und Ihre Innungen (Öffentliche Körperschaft)
- Sichern Sie Ihr Unternehmen (aus Handwerks- oder Industrie)
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Gespräch mit uns.
Aber was ist nun mit dem Gesetz?
Die DSGVO ist ein
Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt?!?
Geltungsbereich
• Unternehmen (jeder Größe)
• Vereine, Verbände
• Parteien, Stiftungen
• Behörden und öffent. Einrichtungen
- In der EU
- Außerhalb der EU (wenn Dienste im Zusammenhang mit
der Verarbeitung pb Daten in EU)
Art. 32 DS-GVO Abs.1
Alle Informationen die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen
Nicht nur Name und Adresse, sondern auch EMail, Online-Kennung, Informationen zu benutzten Geräten, IP Adresse (!)
Nicht nur Name und Adresse, sondern auch EMail, Online-Kennung, Informationen zu benutzten Geräten, IP Adresse (!)
„Identifizierbar“ ist eine Person auch dann, wenn Daten pseudonomisiert wurden, aber mit weiteren Informationen zur Profilbildung genutzt werden könnten.
1. Vertraulichkeit
• Zutrittskontrolle
• Zugangskontrolle
• Zugriffskontrolle
• Trennbarkeit
• Pseudonymisierung
2. Integrität
• Weitergabekontrolle
• Eingabekontrolle
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
• Verfügbarkeitskontrolle
• Wiederherstellbarkeit
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
• Leitlinien, Richtlinien, Arbeitsanweisung, Sicherheitskonzepte
• Regelmäßige Kontrollen
Sprechen Sie mit uns einen Termin für ein Beratungsgespräch ab, wir erklären Ihnen die zu
prüfenden Kriterien nach den geltenden Regelungen.
Wir erstellen Ihnen, ein auf Ihr Haus abgestimmtes Angebot:
- Detailgespräch über wesentlichen Aufgaben anhand der notwendigen Checklisten wie z.B.
° Checkliste Allgemeine Gleichbehandlung AGG
° Checkliste Ausscheiden Mitarbeiter
° Checkliste Allgemeine Gleichbehandlung AGG
° Checkliste Ausscheiden Mitarbeiter
° Checkliste Folgenabschätzung Datenschutz gem. Art35 Abs. 7 DSGVO
° Checkliste Vernetzung und Internetanbindung
° Checkliste Technisch-Organisatorische-Maßnahmen
- Erstellung der geforderten Ablaufdokumentation mit den entsprechenden Hilfsmittel
° Checkliste Technisch-Organisatorische-Maßnahmen
° Checkliste Verfahrenverzeichnis
° usw.- Erstellung der geforderten Ablaufdokumentation mit den entsprechenden Hilfsmittel
- Stellung eines Datenschutzbeauftragten (extern) nach Absprache / Angebot mit Ihnen
- Verwaltung personenbezogener Daten nach den Richtlinien der DSGVO
- Übermittlung von personenbezogenen Daten in Form gesicherter API Protokolle
- Hardwareschutz nach den Richtlinien der DSGVO für gelieferte Hardwarekomponenten
- Hardwareschutz nach den Richtlinien der DSGVO für Fremdgeräte (optional)
- E-Mail Archivierung nach den Richtlinien der DSGVO
- uvam.
Rufen Sie uns an.
- Verwaltung personenbezogener Daten nach den Richtlinien der DSGVO
- Übermittlung von personenbezogenen Daten in Form gesicherter API Protokolle
- Hardwareschutz nach den Richtlinien der DSGVO für gelieferte Hardwarekomponenten
- Hardwareschutz nach den Richtlinien der DSGVO für Fremdgeräte (optional)
- E-Mail Archivierung nach den Richtlinien der DSGVO
- uvam.
Rufen Sie uns an.
Wir stellen Ihnen gern unseren externen Datenschutzbeauftragten auch für Beratungs-
gespräche ur Verfügung.
Wir informieren Sie und Ihre Mitglieder auf Vollversammlungen, Innungsversammlungen,
Obermeistertagungen, egal ob Sie einen externen DSB (Datenschutzbeauftragten) benötigen
oder nicht. Die Verfahrensverzeichnisse und Aufzeichnungen nach der DSGVO sind für alle
notwendig.
Wir danken an dieser Stelle dem Partner Projekt29 für die Genehmigung der Verwendung
der oben aufgeführten Inhalte.